§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden AGB sind Bestandteile aller Verträge über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen durch die südmail GmbH (nachfolgend südmail).
Sie umfassen insbesondere folgende Leistungen:
(2) Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preis- und Leistungsübersicht in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Im Falle der Beförderung von Briefen und anderen Poststücken durch die jeweils aktuellen Kooperationspartner, gelten deren AGB ergänzend.
§ 2 Vertragsverhältnis
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen südmail und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von Sendungen, oder deren Übernahme in die Obhut von südmail, nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Ausgeschlossen von der Beförderung sind
(3) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht der Preis- und Leistungsübersicht in der jeweils gültigen Fassung oder dieser AGB, so steht es der südmail frei,
(4) südmail ist nicht verpflichtet, die Sendung auf ein gesetzliches Beförderungsverbot hin zu überprüfen. Der Auftraggeber trägt diesbezüglich die alleinige Verantwortung. südmail ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen im Einzelfall, sowie Vertragsangebote auch in anderen Fällen abzulehnen, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht.
(5) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Auftraggeber gegenüber südmail geltend machen. Ausnahmen sind nicht zulässig.
§ 3 Gegenstand des Vertrages
(1) Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem Ladeort oder mehreren Ladeorten zu dem vom Absender definierten Zielort oder zu den vom Absender definierten Zielorten.
(2) Das von südmail bediente Zustellgebiet ergibt sich aus der Preis- und Leistungsübersicht in der jeweils gültigen Fassung. Werden südmail Sendungen übergeben oder übernimmt südmail Sendungen, die außerhalb des Zustellgebietes von südmail zuzustellen sind, gilt § 2 Absatz 3 entsprechend.
§ 4 Rechte und Obliegenheiten des Absenders
(1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der Preis- und Leistungsübersicht festgelegten Form erfolgen (Vorausverfügungen). Der Absender hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er südmail nach Übergabe / Übernahme der Sendungen erteilt, soweit nicht die Umleitung oder Rückholung zwischen Abholung und Zustellung der Sendung gewünscht wird. §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
(2) Dem Absender obliegt es, sich im Bedarfsfall von südmail über Möglichkeiten informieren zu lassen, die sicher stellen, dass sein möglicher Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung seitens südmail gedeckt sind.
(3) Der Absender sorgt dafür, dass jede Sendung eine richtige Empfängeradresse und eine von außen erkennbare, den Auftraggeber bezeichnende Absenderangabe aufweist. Er beachtet die Regeln der DIN 5008 über die Anschrift (vollständiger Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, und Ort).
(4) Der Absender hat die Sendung so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder Teile von ihr vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist.
§ 5 Leistungen der südmail
(1) südmail übernimmt die Abholung und Zustellung von Briefen und briefähnlichen Sendungen laut Preis- und Leistungsübersicht. Je Abholung muss ein Mindestaufkommen von 20 Briefen im Zustellgebiet der südmail garantiert sein. Bei geringerem Aufkommen behält sich südmail das Recht vor, die Abholung zu verweigern.
(2) Eine abweichende Abholzeit muss schriftlich vereinbart werden. Vereinbarungen werden gemäß den Anforderungen in der Praxis getroffen. Die Übergabe kann entweder durch Abholung durch südmail, durch Sammelkisten oder durch Abgabe in den Geschäftsräumen von südmail geschehen.
(3) Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes zwischen südmail und dem Empfänger vereinbart ist, und der Auftraggeber keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in den Hausbriefkasten. Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die südmail gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist, erfolgen.
(4) Kann eine Sendung nicht in der vorgezeichneten Form abgeliefert werden, wird sie, mit Ausnahme nur eigenhändig zuzustellender Sendungen, einem Ersatzempfänger ausgehändigt. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers, des Ehegatten und des Bevollmächtigten sowie andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern zählen auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Eigenhändig zuzustellende Sendungen werden außer dem Empfänger nur eine besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt.
(5) Ist eine Ablieferung nach vorgezeichneten Absätzen nicht möglich, so wird die Sendung dem Auftraggeber, unter Berechnung des vereinbarten Entgelts, zurückgegeben. Dies gilt auch, wenn südmail eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist. Die Rückgabe an den Auftraggeber wird bei Infopost nach § 1 (1) ausgeschlossen. Infopost wird bei Unzustellbarkeit vernichtet, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor bei südmail ausdrücklich einen formlosen Antrag gestellt, der die Rückgabe der unzustellbaren Sendungen regelt. Es wird darauf hingewiesen, dass Infopostsendungen bei erfolgloser erster Zustellung nach (3) und (4) als unzustellbar gewertet werden.
(6) Ist der Empfänger unter der vom Auftraggeber angegebenen Adresse nicht erreichbar und kann südmail die neue Anschrift nicht ermitteln, erhält der Auftraggeber die Sendung unter Berechnung des Beförderungsentgelts zurück. Ein Anspruch des Auftraggebers gegenüber südmail auf Feststellung der richtigen Adresse des Empfängers besteht nicht. Hiervon ausgeschlossen wird Infopost nach § 1 (1). Bei Infopost wird gemäß Absatz (5) verfahren.
(7) Die Beförderung von Briefen und anderen Poststücken erfolgt zum Teil durch die DPAG. Die Versendung über die DPAG erfolgt mit Wissen der Kunden. südmail behandelt die hierfür verauslagten Portokosten gegenüber den Kunden als durchlaufende Portokosten und erhebt hierauf keine Umsatzsteuer. Im Falle der Beförderung durch die DPAG gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend.
(8) südmail holt Briefe, die aus welchen Gründen auch immer in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, für seine Kunden beim nächstgelegenen Briefzentrum ab. südmail wird hiermit bevollmächtigt, die von ihr beförderten Sendungen, die in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, bei der DPAG abzuholen.
(9) Eine Sendungsverfolgung ist ab Einliefertag nur bis zu 3 Monaten möglich.
§ 6 Leistungsentgelt
(1) Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebende Verbindlichkeit des Absenders gegenüber südmail, gelten die in der jeweils aktuellen gültigen Preis- und Leistungsübersicht aufgeführten Entgelte sowie Zahlungsfristen.
(2) Die Erfüllungsgehilfen von südmail sind nicht berechtigt, Forderungen auf anderem als dem in dem gesonderten schriftlichen Beförderungsvertrag (Rahmenvertrag) vereinbarten Wege einzuziehen.
(3) südmail ist berechtigt, Abschlagszahlungen für Entgelte und Auslagen beim Absender anzufordern.
(4) südmail rechnet gegenüber dem Absender die Leistungen in der Regel im Nachhinein ab. Diese Berechnung erfolgt in der Regel monatlich. Es wird ein Mindestumsatz von 25,- Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet. Bei Überschreitung des Mindestumsatzes werden die tatsächlich beförderten Briefmengen abgerechnet.
§ 7 Reklamationen
Reklamationen über Mängel in der Beförderung müssen vom Absender innerhalb von zwei Tagen, nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber südmail schriftlich geltend gemacht werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch südmail besteht. Reklamationen, die später als eine Woche nach dem Tag, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden sollen, eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden. §438 Abs. 5 HGB gilt nicht.
§ 8 Haftung
(1) südmail haftet nur für solche Schäden, die von südmail, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sie gilt ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten durch südmail. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch die Haftung auf den Betrag des üblicherweise zu erwartenden und voraussehbaren Schadens beschränkt, höchstens jedoch auf einen Betrag des 10-fachen des jeweiligen Beförderungsentgelts. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Fall grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von südmail.
(2) Die Haftung für Schäden, die an oder durch Sendungen entstehen, die einem Beförderungsausschluss unterliegen, trägt allein der Auftraggeber. Ferner haftet südmail nicht für Schäden, die aufgrund der Beschaffenheit des Sendungsinhaltes - etwa durch Einwirkung von Hitze oder Kälte, Luftfeuchtigkeit usw. entstehen. Dies gilt jedoch nicht, sofern südmail ein Beratungsverschulden trifft, insoweit gilt jedoch die Haftungsbeschränkung in vorstehender Ziff. (1) entsprechend.
(3) Wird durch den Versender bei Vertragsschluss ein Warenwert bestimmt verbunden mit dem Auftrag an südmail, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, bestehen Ansprüche gegen südmail nur im Rahmen des Versicherungsschutzes, es sei denn, südmail, ihren Organen oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz zur Last.
(4) Für Sendungen, die außerhalb des im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zustellgebietes der südmail liegen und im Auftrag des Versenders an die DPAG ausgehändigt werden, übernimmt südmail die Haftung nur bis zur Übergabe der Sendung an die DPAG. Die DPAG gilt insoweit nicht als Erfüllungsgehilfe von südmail.
(5) Ansprüche des Auftraggebers erlöschen, sofern der Auftraggeber einen Teilverlust, die Beschädigung oder eine sonstige Pflichtverletzung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung südmail schriftlich angezeigt hat. Dies gilt nicht für nicht offenkundige Beschädigungen oder sonstige nicht offenkundige Pflichtverletzungen.
(6) Von den vorstehenden Absätzen abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen südmail und Versender schriftlich getroffen worden sind.
(7) Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt.
§ 9 Brief - und Postgeheimnisse
(1) südmail verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. südmail wird ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
(2) südmail verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, welche der Werbung oder Gewinnung von Kunden, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Versender bekannt geworden sind, für eigene oder fremde Zwecke dient. südmail wird insbesondere das ihr zur Verfügung gestellte Adressmaterial weder unmittelbar noch mittelbar, ganz oder in Teilen, für eigene oder fremde Zwecke nutzen und / oder Dritten bekannt geben.
§ 10 Rücktrittsrecht / Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Beförderungsvertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist u.a. die nachträgliche Kenntnisnahme von der Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren des Versenders. Hat südmail den wichtigen Grund zu vertreten, so entfällt der Zahlungsanspruch der südmail gegenüber dem Versender für die noch nicht erbrachte Leistung bzw. Teilleistung. Hat der Versender den wichtigen Grund zu vertreten, so hat er, unbeschadet etwaiger anderer Rechtspflichten, für die bis dahin erbrachte Leistung das vorgesehene Entgelt gemäß der Preis- und Leistungsübersicht von südmail, das dem Beförderungsvertrag zugrunde liegt, zu zahlen, mindestens jedoch 20% des gesamten Auftragswertes, es sei denn, der Versender weist nach, dass Kosten in geringer Höhe entstanden sind.
(2) Ereignisse höherer Gewalt und von südmail nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z.B. Streik, Aussperrung oder Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördlichen Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen südmail auch innerhalb des Verzuges, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder -erschwerung kann südmail wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Abs. 1 oder 2 genannten Ereignisse bei südmail oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechts durch südmail begründet keine Schadensersatzansprüche des Versenders. Abschnitt 10 Abs. 1 bleibt unberührt.
(3) In den Fällen des Abs. 2 ist der Versender seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrags wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von südmail bereits erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.
(4) Eine Kündigung durch den Absender gemäß § 415 HGB nach Übergabe / Übernahme der Sendung in die Obhut von südmail ist ausgeschlossen.
§ 11 Sonstige Regelungen
(1) Ansprüche gegenüber südmail können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz und auf Erstattung von Leistungsentgelt, die abgetreten aber nicht verpfändet werden können.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Auftragnehmers sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen, ist Ravensburg.
(4) Für einen zwischen südmail und dem Versender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn südmail ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.08.2009